FAQ

Bescheinigungen

Falls Sie eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt oder eine Bescheinigung über geleistete Zahlungen für Ihren Arbeitgeber benötigen, kontaktieren Sie bitte die Kindertagesstättenverwaltung des Glockenbachwerkstatt e. V. :

Tel: 089 189 203 69

b.sydow@glockenbachwerkstatt.de

anna.david@glockenbachwerkstatt.de

Betriebsjahr

Ein Betriebsjahr in der Krippe, im Kindergarten, Hort oder Mittagsbetreuung umfasst den Zeitraum vom 01. September bis 31. August des Folgejahres. Die traditionellen und zum Teil religiösen Feste sowie andere Höhepunkte des Jahres helfen uns dabei, das Leben in Gemeinschaft mit anderen und unsere Umwelt kennenzulernen und zu erleben.

Elternbeirat

Am ersten Elternabend eines neuen Betriebsjahres wird der Elternbeirat gewählt. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Leitung sowei dem Träger der Einrichtung zu fördern. Der Elternbeirat wirkt aktiv bei organisatorischen Angelegenheiten und bei der Gestaltung von Festlichkeiten in der Kita mit. Wir freuen uns über aktive Beteiligung.

Krankheiten

Erkrankt Ihr Kind oder ein Mitglied Ihrer Wohngemeinschaft an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (z.B. Scharlach, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln… usw.), ist dies der Tagesstätte sofort mitzuteilen. Ihr Kind darf in diesem Fall die Betreuungseinrichtung solange nicht besuchen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes bzw. des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Das Gleiche gilt im Falle der Verlausung. Diese Bestimmungen sind in den §§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz festgelegt, können in der Einrichtung eingesehen werden und liegen dieser Kindertagesstättenordnung als Anlage bei.

In Krankheitsfällen ist das Kind zu Hause zu behalten. Medikamente von Kindern können in der Einrichtung nicht aufbewahrt und auch nicht verabreicht werden. Das Kind darf nicht mit verabreichten fiebersenkenden Mitteln in die Einrichtung gebracht werden.

Kündigungsfristen

In unseren Kindertagesstätten ist die Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich. In den Mittagsbetreuungen beträgt die Frist drei Monate zum Ende des Kalendermonats.

Notfall

Bitte achten Sie immer darauf, dass Sie erreichbar sind und Ihre Telefonnummer (Handy, Arbeitsstelle, Privat) immer aktuell ist, damit wir Sie im Notfall benachrichtigen können.

Schließtage

Die Schließtage werden im Oktober jeden Jahres durch Elternbriefe und Aushänge bekannt gegeben. Die Sommerschließtage liegen in der Regel in den Sommerschulferien.

Spielgeld/Spenden

Für die Beschaffung von Bastelmaterialien, für Fahrkarten und Eintrittsgelder bei Ausflügen sowie für Feste im Jahreskreislauf bitten wir um freiwillige Spenden. Der Betrag kann monatlich oder in einer Summe zu Beginn des Kindergartenjahres (September) in bar oder zusammen mit den monatlichen Betreuungsgebühren als Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen werden. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt.

Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld wird für zwölf Monate erhoben. In sozialen Notfällen/Härtefällen, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung z. B. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt werden. Nähere Informationen hierzu können Sie in der Kindertagesstätten-Verwaltung erhalten.

Versicherungsschutz

Alle aufgenommenen Kinder sind während des Besuchs der Kita versichert. Als gesetzlicher Unfallversicherungsträger tritt die Bayerische Landesunfallkasse bei Unfällen ein (§2 Abs.1 Nr.8a SBG VII).
Sollten die Eltern nach einem Unfall in der Einrichtung einen Arzt aufsuchen, ist dies unverzüglich der Einrichtungsleitung zu melden.
Die Kita übernimmt keine Haftung bei Verlust, Verwechslung und Beschädigung der Kleidung und Ausstattung der Kinder. Dies gilt ebenso für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder usw.

Wohnungswechsel

Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehend anderem Aufenthalt ist der Leitung der Einrichtung und der Verwaltung umgehend die neue Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wohnungswechsel in eine Gemeinde außerhalb des Münchner Stadtgebietes, mit höheren Betreuungskosten rechnen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Kindertagesstättenverwaltung.

Sämtliche Kontaktdaten der Personensorgeberechtigten oder deren Vertreter, z.B. Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers, sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um eine Erreichbarkeit im Notfall zu gewährleisten.

Zentrale Verwaltung

Die Verwaltung der Kindertagesstätten ist Ansprechpartner für Fragen zu unseren Einrichtungen in Betriebsträgerschaft:

Tel: 089 / 189 10 210 Frau Grundmann
Tel: 089 / 189 10 359 Frau Schöftenhuber
Tel: 089 / 189 20 369 Frau v. Sydow, Frau David

Die Verwaltung im Bürgerhaus ist Ansprechpartner für Eltern des Kindergartens und Horts im Bürgerhaus sowie für die Mittagsbetreuungen Herrnschule und Grundschule Gärtnerplatz:

Tel: 089 / 268 838 Herr Dogan